In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket International in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.
Eine Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn
- die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, deren Gesamtwert 1.000 EUR überschreitet oder
- die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Warenwert der einzelnen Sendung weniger als 1.000 Euro beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Sendungen 1.000 Euro überschreitet oder
- die Sendung Waren enthält, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder anderen Beträgen oder die Erstattung von Abgaben vorgesehen ist oder beantragt wurde,
- die Verboten oder Beschränkungen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder
- sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.
Hinweis
Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden.