Zollinformationen für Ihren Paketversand

 

Zollinformationen für den geschäftlichen Paketversand finden Sie hier.

Bei Ihrem Versand von Paketen und Päckchen in Länder außerhalb der EU gibt es verschiedene Bestimmungen, die Sie beachten sollten. Diese finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.

  • Bitte beachten Sie unbedingt die individuellen Einfuhr- und Zollvorschriften des Ziellands, in welches Sie versenden möchten.
  • Bitte fügen Sie der Sendung beim Versand in Länder außerhalb der EU stets sorgfältig ausgefüllte Zollinhaltserklärungen CN23 bzw. CN22 bei.
  • Unvollständige oder fehlerhafte Adress- und Zollangaben können zu einer kostenpflichtigen Rücksendung führen
    Zur Freimachung Ihrer Sendungen empfehlen wir Ihnen deshalb die DHL Online Frankierung, die Sie bequem und einfach durch alle notwendigen Angaben führt und mit der Sie gegenüber den Filialpreisen sogar noch sparen können.
    Möchten Sie die Versandkosten erst in der Filiale bezahlen, erhalten Sie hier detaillierte Hinweise zum korrekten Ausfüllen des Versandscheins in deutscher Sprache sowie in weiteren Sprachen.
  • Prüfen Sie, ob zusätzlich auch eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist.

Zollinformationen

Beim internationalen Versand mit DHL (DHL Paket international, DHL Päckchen international, DHL Europaket) in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich.

Zum Herunterladen finden Sie hier eine Übersicht der Länder und Gebiete der EU.

Für den Versand von DHL Päckchen und DHL Paketen in Zollrelationen (Länder außerhalb der EU) ist eine Zollinhaltserklärung CN 22/23 auszufüllen und mit Hilfe einer Versandtasche o.Ä. außen auf der Anschriftenseite zu befestigen.

Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der länderindividuellen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die jeweils vom Empfänger eingezogen werden. In einigen Ländern werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Adress- und Zollangaben zu einer kostenpflichtigen Rücksendung führen können.

Hinweis:
In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig (mehr Informationen s.u.).

* Für die optimale Darstellung dieser PDF-Datei nutzen Sie bitte einen Desktop-PC.

  • Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung (CN23 oder CN22) oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird. Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.
  • Es ist zu beachten, dass sich auch beim Versand in EU-Staaten zollrechtliche Verpflichtungen aus anderen zoll-, steuer- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften ergeben können.
  • Die Deutsche Post AG erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern ihr entsprechende Informationen vorliegen.
  • Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Auskünfte wird nicht übernommen. Beim Kunden-Service-Telefon 0228 4333112 erhalten Sie weitere Auskünfte sowie eine unverbindlichen Beratung, zum Beispiel zu der vom Internationalen Büro des Weltpostvereins veröffentlichen "Liste des objets interdits" (Liste der verbotenen Gegenstände).

Wichtige Informationen zur Ausfuhranmeldung

In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket International in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.

Eine Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn

  • die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, deren Gesamtwert 1.000 EUR überschreitet oder
  • die Sendung Waren für kommerzielle Zwecke enthält, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind und der Warenwert der einzelnen Sendung weniger als 1.000 Euro beträgt, jedoch der Gesamtwarenwert aller Sendungen 1.000 Euro überschreitet oder
  • die Sendung Waren enthält, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder anderen Beträgen oder die Erstattung von Abgaben vorgesehen ist oder beantragt wurde,
  • die Verboten oder Beschränkungen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder
  • sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.

Hinweis
Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden.

  1. Melden Sie die Ausfuhr Ihrer Waren über das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder direkt als ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem)-Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle an.
  2. Als Ausgangszollstelle für alle Sendungen im Postverkehr ist, unabhängig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 zu verwenden. (Ausnahme Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla: ES002803)
  3. Bitte drucken Sie sich für jede Sendung jeweils ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Sie erkennen das Ausfuhrbegleitdokument an der Movement Reference Number (MRN) inkl. MRN Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.
  4. Legen Sie das Ausfuhrbegleitdokument als oberstes Dokument in die selbstklebende, durchsichtige Paketkartentasche ein und befestigen Sie diese außen am Paket. Bitte beachten Sie, dass Ihr Paket nicht ordnungsgemäß ausgeführt und damit das Ausfuhrverfahren nicht elektronisch geschlossen werden kann, wenn das Ausfuhrbegleitdokument in die Sendung eingelegt oder an die Einlieferungsliste geheftet wird.
  5. Kleben Sie in die Nähe der Sendungsanschrift den Hinweis "Achtung! Ausfuhranmeldung". Den Aufkleber einfach ausdrucken (auch schwarz-weiß-Ausdruck möglich), ausschneiden und mit Klebstoff auf der Sendung neben dem Adresslabel anbringen.

    Den Aufkleber können Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen.


Bitte beachten Sie:

Wird bei der Übergabe an die Deutsche Post AG festgestellt, dass die erforderlichen Dokumente fehlen, muss die Deutsche Post AG den Versand verweigern und die Sendung an den Einlieferer zurückgeben.

Seit dem 01.07.2009 ist ausschließlich die elektronische Ausfuhranmeldung möglich. Die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung der Exemplare 1-3 des Einheitspapiers ist seit 01.07.2009 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Ihre Ausfuhrsendung kann nur ordnungsgemäß abgefertigt und das Ausfuhrverfahren elektronisch geschlossen werden, wenn Sie die nachstehenden Punkte genau beachten. Die anschließend vom Zoll zugesandte elektronische Nachricht "Ausgangsbestätigung" dient Ihnen zudem als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke.

Hilfreiche Links

Weitere Kontakte rund um Zoll und Ausfuhr
Der Zoll informiert
Botschaften der Zielländer in Deutschland


Tipp:
Auskünfte erhalten Sie auch bei der IHK in Ihrer Nähe.
 

Nützliche Links zu Zollbestimmungen
Zoll Merkblätter
Informationen zur Zollnummer