Beim Versand mit DHL Paket International in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) sind keine Zolldokumente erforderlich.
Eine Übersicht der Länder und Gebiete der EU finden Sie unten in den Dokumenten zum Herunterladen.
Bei Ihrem Versand vom DHL Paket International in Länder außerhalb der EU gibt es verschiedene Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Diese finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.
Beim Versand mit DHL Paket International in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) sind keine Zolldokumente erforderlich.
Eine Übersicht der Länder und Gebiete der EU finden Sie unten in den Dokumenten zum Herunterladen.
Für den internationalen Versand in zollpflichte Länder und Gebiete benötigen Sie je Packstück ein Label und nachfolgende Pflichtdokumente. Es sind außerdem die sendungsbegleitenden EDI/PAN-Daten inklusive der Zollinformationen zu übermitteln.
sowie ggf. weitere Dokumente und Nachweise
Die Zolldokumente sind in eine selbstklebende Zolldokumententasche einzulegen und außen, sicher am DHL Paket International neben dem Label des Packstückes zu befestigen.
Die Informationen der Zollinhaltserklärung und Handelsrechnung beziehungsweise Rechnung für Zollzwecke bilden die Basis für die Importverzollung, also die Erhebung von länderindividuellen Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern), die grundsätzlich vom Empfänger des Packstückes eingezogen werden. Die Angaben sind in Englisch oder Landessprache des Zielgebietes zu machen.
Neben Zöllen und Steuern können Servicegebühren für die Zollgestellung durch den Zustelldienstleister erhoben werden. Weder auf die Höhe der Zölle und Steuern noch auf ggf. anfallende Servicegebühren hat DHL Paket Einfluss.
In bestimmten Fällen ist beim Versand von DHL Paket International in Nicht-EU-Staaten oder in EU-Ausnahmegebiete eine Ausfuhranmeldung notwendig.
Eine individuelle Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn
Hinweis
Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden, z.B. über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder IAA Plus (IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr - Internetausfuhranmeldung Plus).
Bitte beachten Sie ...
dass Ihr DHL Paket International/Packstück nicht ordnungsgemäß ausgeführt und damit das Ausfuhrverfahren nicht elektronisch geschlossen werden kann, wenn das Ausfuhrbegleitdokument in das Packstück eingelegt oder getrennt vom Packstück übergeben wird.
Wird bei der Übergabe an die Deutsche Post AG festgestellt, dass das erforderliche Ausfuhrbegleitdokument trotz Kennzeichnung fehlt, muss die Deutsche Post AG den Versand verweigern und die Sendung an den Einlieferer zurückgeben.
Seit dem 01.07.2009 ist ausschließlich die elektronische Ausfuhranmeldung möglich. Die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung der Exemplare 1-3 des Einheitspapiers ist seit 01.07.2009 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Ihre Ausfuhrsendung kann nur ordnungsgemäß abgefertigt und das Ausfuhrverfahren dafür elektronisch geschlossen werden, wenn Sie die nachstehenden Punkte im Merkblatt genau beachten. Die anschließend vom Zoll über ATLAS bereitgestellte elektronische Nachricht "Ausgangsbestätigung" dient Ihnen als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke.
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