Die erforderlichen Zolldokumente sind grundsätzlich sicher außen am Paket zu befestigen und müssen, genau wie die zu übermittelnden Zolldaten, in englischer Sprache vorliegen, da die Ermittlung der Steuern und gegebenenfalls anfallenden Zölle für nicht in der Europäischen Union produzierte Waren durch die Behörden vor Ort erfolgt. Fehlende Zolldaten oder Zolldokumente und Informationen in anderen Sprachen als Englisch führen zu Laufzeitverzögerungen oder gar kostenpflichtigen Rücksendungen.
DHL Paket International:
- Zollinhaltserklärung CN23 (2-fache Ausführung)
- Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausführung)
- Ggf. Ausfuhrbegleitdokument
- Ggf. Präferenznachweis
- Zolldaten
DHL Retoure International:
- Ursprüngliche Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke oder offizieller Retourenschein des Versenders, als Nachweis der Rückwareneigenschaft
- Zollinhaltserklärung CN23
- Zolldaten (ab 01.02.2021)
DHL Europaket:
- Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke (2-fache Ausführung)
- Ggf. Ausfuhrbegleitdokument
- Ggf. Präferenznachweis
- Zolldaten
Die Handelsrechnung bzw. Rechnung für Zollzwecke dient als Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr ins Exportland und als rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren. Sie ist Grundlage für die Verzollung und dient zur Berechnung der Einfuhrabgaben.
Entsprechend dem Zollwert ist außerdem eine elektronische Ausfuhranmeldung über das Zoll-Onlinetool IAA Plus oder als ATLAS-Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle notwendig. Das Ausfuhrbegleitdokument ist, gemeinsam mit den anderen Zolldokumenten außen am Packstück zu übergeben. Sendungen mit Ausfuhranmeldung sind, wie üblich, zusätzlich im Versandlogistiksystem und mit einem Aufkleber zu kennzeichnen
Beim DHL Europaket muss außerdem die Frankaturart vollständig ausgeschrieben, im vorgegebenen Wortlaut, in Englisch oder der jeweiligen Landessprache, auf der Handelsrechnung vermerkt sein und in den EDI-Daten übermittelt werden.