Als Sperrgut gelten unter anderem folgende Sendungen:
Sendungen außerhalb des Standardmaßes oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. mit außergewöhnlichen Formaten, bei Verpackungsbesonderheiten oder mit bestimmten Verpackungsmaterialien) eine besondere betriebliche Bearbeitung erforderlich machen.
Abmessungen außerhalb des Standardmaßes:
Alle Sendungen, die die Abmessungen 120 x 60 x 60 cm überschreiten oder 15 x 11 x 1 cm unterschreiten, sind als Sperrgut zu versenden. In diesem Zusammenhang sind auch die maximale Länge von 200 cm und das maximale Gurtmaß* von 360 cm zu beachten.
Verpackungsform
- Runde Sendungen (Höchstmaße: Länge: 200 cm**; Durchmesser: 60 cm)
- Sendungen mit dreieckigem Querschnitt
- Sendungen, bei denen Teile der Verpackung abstehen
- Sendungen, die nicht quaderförmig sind
- Sendungen, die nicht stabil auf der Sortieranlage befördert werden können, z. B. durch unebene Auflagefläche oder abstehende Verpackungsteile und die instabil sind
- Mehrere zusammengeschnürte Pakete, die das Standardmaß überschreiten
Verpackungsbesonderheiten
- Sendungen mit loser/lockerer Schnürung oder Umreifung
- Sendungen, die aufgrund der äußeren Beschaffenheit oder ihres instabilen Inhalts sowie einer unzureichenden Innenverpackung nicht auf der Sortieranlage beförderbar sind
Verpackungsmaterial
- Bestimmte Kunststoffe/Folien
- Metall
- Holz/Holzwerkstoffe
- Stoff
- Sendungen mit Gummibändern oder -umreifung
- Sendungen, die komplett mit Paketklebeband beklebt sind
*längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe
** Wenn Rollen mit einer zugelassenen Beförderungshilfe bis 120 cm mit Freigabenummer der Deutschen Post versehen werden, können diese ohne Sperrgutzuschlag versandt werden. Barcodes und Anschrift müssen sich hierbei auf der größten Fläche der Versandmanschette befinden.