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Wenn Sie Waren im nicht-europäischen Ausland bestellen, erhebt der deutsche Zoll bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zölle und Zusatzzölle. DHL Express macht die Abwicklung der Zahlung dieser Einfuhrabgaben für Sie einfach und unkompliziert!

Neben der Barzahlung der Einfuhrabgaben an Ihrer Haustür, haben Sie die Möglichkeit, dies bereits vorab ganz einfach online abzuwickeln - mit wenigen Klicks ohne Log-In oder Registrierung.

Mehr Informationen zur Abwicklung finden Sie in unserem Guide.

Allgemeine Fragen zu Einfuhrzöllen und Steuern

In der Regel empfehlen Einzelhändler (Internet und Kataloge) sich vorab über Importzölle und Steuern zu informieren. Es empfiehlt sich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu prüfen oder den Händler zu kontaktieren.

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Wenn für Ihre DHL Express Sendung aus dem Nicht-EU-Ausland Zölle und Steuern fällig sind, müssen diese grundsätzlich gezahlt werden. Die Zahlung kann entweder online oder bar beim Empfang der Sendung direkt an den Kurier erfolgen. Wird die Sendung nicht angenommen hat der Empfänger die Möglichkeit die Thematik mit dem Versender zu klären. Die Gebühren können nachträglich auf den Versender übertragen werden, wenn dieser die Kostenübernahme schriftlich an DHL Express bestätigt. Bevor die schriftliche Genehmigung (oder eine Online-Zahlung) nicht vorliegt kann die Sendung nicht zugestellt werden.

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Damit die Sendung vom Zoll als Geschenk anerkannt wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Wort "Gift" muss auf der Rechnung stehen.
  2. Es muss sich um eine Lieferung von Privat an Privat handeln.
  3. Der Warenwert darf nicht über 45 EUR betragen.
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Voraussetzungen zur Anmeldung von Warenmuster und Proben sind:

  • Es muss eindeutig auf den warenbegleitenden Papieren vermerkt sein, dass es sich hierbei um nicht verkäufliche Proben/Muster handelt.
  • Es muss erkennbar sein, dass die Waren nur zum Gebrauch als Muster oder Proben geeignet sind (unauslöschliche, erkennbare Kennzeichnung z. B. Lochen von Schuhen).
  • Es sind maximal 5 Muster oder Proben mit einem Warenwert von maximal 50 Euro je Warengruppe. Verschiedene Qualitäten, Farbunterschiede, Feinheitsgrade, Güteklassen und andere handelsübliche Unterschiede - (ausgenommen Größenunterschiede) - sind zu berücksichtigen.
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"Die Ware passt nicht", "ich habe mich anders entschieden" oder "mir gefällt die Ware nicht" ist aus rechtlicher Sicht kein Grund zur Rückerstattung der Zölle und Steuern. Wenn Sie die Sendung zurück an den Absender schicken, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf eine Zollrückvergütung (kostenpflichtig in Bezug auf die Frachtkosten, wenn keine Kostenübernahme des Versenders bei DHL vorliegt).

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Abwicklung der Zahlung über DHL Express

SMS

Absender: DHL Express

Anmerkung: Der abgebildete Link ist ein Testlink!

 

E-Mail

Absender: DHL Express <noreply@dhl.com>

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Der Versender hat die Möglichkeit die Zölle und Steuern zu zahlen, wenn diese Angaben auf Frachtbrief und Rechnung festgehalten worden sind. Die Gebühren können auch nachträglich auf den Versender übertragen werden, wenn dieser die Kostenübernahme schriftlich an DHL Express bestätigt. Bevor die schriftliche Genehmigung (oder eine Online-Zahlung) nicht vorliegt kann die Sendung nicht zugestellt werden.

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Sie können die Abgaben online über den Link bezahlen, den wir Ihnen via SMS/E-Mail zugesendet haben. Wenn Sie den Link nicht erhalten haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden:

Alternativ können die Abgaben auch bar bei der Zustellung bezahlen.

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Wenn Sie schon eine Kundennummer haben, können wir das gerne für Sie auf diese umbuchen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns

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Geschäftskunden können ein Kundenkonto anlegen und die Zölle darüber begleichen, für Privatpersonen ist das leider nicht möglich. Die Zahlung ist vor Auslieferung bar oder online zu bezahlen. Falls die Sendung für ein Unternehmen ist und Sie eine Kundennummer haben, können wir dies auf Ihre Kundennummer umbuchen. Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns:

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Kontaktieren Sie uns:

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Sie haben die Möglichkeit per PayPal, Sofortüberweisung, Giropay, Visa, Master & Maestro zu bezahlen.

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Die Abkürzungen sind technische Kenner der DHL Express Abrechnungssysteme. DT steht dabei für Zoll, L1 für andere Zollabgaben und MwSt. ist die gängige Abkürzung der Mehrwertsteuer.

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Nach Bezahlung des offenen Betrages, senden wir Ihnen automatisiert einen Zahlbeleg via E-Mail zu. 

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Wir können Ihnen gerne eine Bestätigung der Zahlung zusenden. Kontaktieren Sie uns unter:

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Wenn Sie Einfuhrzölle online zahlen, können Sie sich den Steuerbescheid dort direkt herunterladen. Ansonsten können wir Ihnen den Steuerbescheid auch gerne zukommen lassen. Wenden Sie sich dazu per E-Mail an uns:

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Da es sich in der Kommunikation nicht um Werbemails oder -SMS, sondern um ein Avis  sowie die Zahlungsaufforderung der angefallenen Abgaben  zu Ihrer Sendung handelt, erhalten Sie diese Information aus Gründen der Vertragserfüllung (Vertragserfüllungsanspruch).

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Steuer- und Zollanfragen

Fragen zur Abwicklung von Einfuhrzöllen und Steuern:

Den aktuellen Status Ihrer Sendung erhalten Sie jederzeit auf dhl.de/express/tracking