Grundsätzlich können Sie den AES Ausfuhranmeldeservice immer dann nutzen, wenn Sie eine internationale Warensendung in ein Drittland exportieren möchten. Unter welchen Umständen ein ABD allerdings zwingend erforderlich ist, erfahren Sie weiter unten.
Hilfe zum AES Ausfuhranmeldeservice
Grundsätzliche Fragen zum AES Ausfuhranmeldeservice
Sie benötigen für den Export einer Warensendung in ein Drittland ein ABD, wenn:
- Der Wert der Ausfuhrsendung 1.000 EUR übersteigt.
- Die Waren der besonderen Überwachung unterliegen.
- Es länderspezifische Beschränkungen gibt (z.B. Embargo).
Wenn Sie unsicher sind, ob diese Kriterien auf Ihre Waren zutreffen, kontaktieren Sie Ihre regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das für Sie zuständige Zollamt.
Ja, Sie können ein ABD für jeden Sendungswert erstellen lassen. Dies empfiehlt sich vor allem beim Export von Sendungen in bestimmte Embargo-Länder oder beim Versand bestimmter Waren.
Den Preis für den AES Ausfuhranmeldeservice finden Sie unter dhl.de/express/preisliste.
Der Service umfasst die Anmeldung Ihrer Sendung beim Zoll sowie die damit verbundene Erstellung des ABDs. Die Kosten für den Service werden auf den im Online-Versandsystem angezeigten Preis aufgeschlagen, da dieser nach der Sendungserstellung hinzugebucht wird. Auf der Rechnung erscheint er unter der Position "Export Declaration".
Die Erstellung des ABDs dauert in der Regel 24 Stunden. Dies liegt vor allem daran, dass das ABD erst nach Prüfung des Vorgangs (Waren, Tarifnummern, Zeugnisse etc.) durch die Ausgangszollstelle und einer eventuellen Zollbeschau erstellt werden kann.
Bei Eingang des AES Auftrags und der notwendigen Dokumente (montags bis donnerstags) bis 12 Uhr erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument somit am nächsten Arbeitstag (nicht am Samstag). Geht der AES Auftrag erst nach 12 Uhr ein, erhalten Sie das ABD am übernächsten Werktag. Bitte bedenken Sie dies bei der Buchung der Abholung.
Ja, nach der Anmeldung der Export-Sendung beim Zoll wird das Ausfuhrbegleitdokument erstellt. Darauf befindet sich die MRN-Nummer, die vom Zoll vergeben wird.
Diese können Sie jederzeit hier einsehen.
Sie können den AES Ausfuhranmeldeservice für DHL Express Worldwide Sendungen (auch mit Zeitoptionen vor 9, 10:30 in die USA und 12:00) buchen.
Nein, die Buchung kann nur mit einer entsprechenden Vollmacht und unter Verwendung des AES Auftrags über den AES Service Desk von DHL Express erfolgen.
Fragen innerhalb des Buchungsprozesses
Im Standard werden Handelsrechnung, Packliste und Versandlabel/Frachtbrief benötigt. Weitere wichtige Dokumente wie Präferenzielle Ursprungserklärungen auf der Rechnung, Ursprungszeugnisse, CITES-Bescheinigungen oder Exportlizenzen benötigen Sie in Abhängigkeit von Ware und Bestimmungsland nur in Ausnahmefällen.
Pro Auftrag bzw. ABD sind 5 Tarifpositionen möglich und im Preis enthalten. Benötigen Sie weitere Tarifpositionen, müssen Sie einen zusätzlichen AES Auftrag einreichen.
Die für Ihre Produkte zutreffenden Warentarifnummern (auch HS-Codes, Zolltarifnummern oder TARIC-Nummern genannt) finden Sie online im EZT des Deutschen Zolls unter auskunft.ezt-online.de oder fragen Sie Ihre lokale IHK oder Ausfuhrzollstelle.
Ihre Ausfuhrzollstelle erfahren Sie online oder durch einen Anruf beim zuständigen Zollamt.
Eine Liste der Ausgangszollstellen finden Sie hier.
Um den AES Ausfuhranmeldeservice mit DHL Paperless Trade nutzen zu können, muss eine Funktion in Ihrem Online-Versandsystem freigeschaltet werden, die es Ihnen erlaubt, den Sendungserstellungsprozess zu unterbrechen und Ihre Eingaben zwischen zu speichern. Denn die MRN-Nummer, die Sie erst nach der Zollanmeldung (und somit nach der Nutzung des AES Service) erhalten, muss im weiteren Buchungsprozess eingegeben werden. Um also zwischen zu speichern und später mit den dann vollständigen Angaben die Sendungserstellung erfolgreich abzuschließen, benötigen Sie diese Freischaltung für Ihren Kundenaccount in MyDHL+. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.
Alle relevanten Informationen zum Thema EORI-Nummer finden Sie in unserem Zollglossar.
Sonstige Fragen
In diesem Fall teilt der AES Service Desk Ihnen dies mit und bespricht mit Ihnen gemeinsam die Gründe hierfür. Dann muss ein neuer AES Auftrag mit korrigierten Daten gestellt werden. In diesem Fall wird Ihnen für den ersten Auftrag nichts berechnet.
Bei Fragen hilft Ihnen unser AES Service Desk gerne weiter unter der Rufnummer +49 (0) 203-348 599 45 (Mo.-Do.: 08:30 - 17:00 Uhr, Fr.: 8:30 - 16:00 Uhr, außer an Feiertagen; 0,14 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Festnetzen; höchstens 0,42 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen.)
Sie geben im AES Auftrag an, wo und in welchem Zeitraum die Sendung vom Zoll beschaut werden kann. Wir übermitteln Ihre Angaben mit dem entsprechenden Antrag an den Zoll. Entscheidet der Zoll, dass er die Sendung beschauen möchte, erscheint er im Zeitfenster, das Sie im Auftrag angegeben haben. Sie erhalten hierüber vorher keine Nachricht von DHL Express, da der Zoll uns die Beschau nicht ankündigt. Daher bitten wir Sie, im angegebenen Zeitfenster die Sendung am angegebenen Ort zur Beschau durch den Zoll bereit zu halten. Die durch die Zollbeschau entstehenden Kosten der Zollbehörde werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Ausgangsvermerk wird Ihnen automatisch über ATLAS von DHL Express per E-Mail zur Verfügung gestellt.