DHL Express Germany GmbH (im Folgenden DHL Express) und der Auftraggeber vereinbaren bis auf schriftlichen Widerruf die zollrechtliche Abfertigung der durch den Auftraggeber eingeführten Sendungen. Hierfür erteilt der Auftraggeber DHL Express eine Vollmacht zur direkten zollrechtlichen Stellvertretung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers für die Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr mit der angegebenen EORI-Nummer. Diese Vollmacht berechtigt auch zur Erteilung einer Untervollmacht. Die Untervollmacht berechtigt zur zollrechtlichen Stellvertretung und der Erteilung einer weiteren Untervollmacht. Die zollrechtliche Abfertigung wird durch DHL Express selbst oder DHL Hub Leipzig GmbH bzw. DHL Airways GmbH als Zolldienstleister und Unterbevollmächtigte von DHL Express erbracht. DHL Express und deren Zolldienstleister sind zur weiteren Unterbeauftragung und Unterbevollmächtigung an Dritte berechtigt. Der Anhang I zur Abrechnung von Einfuhrabgaben und Zollservices ist Bestandteil dieses Auftrags.
Sofern vorhanden, überlässt der Auftraggeber DHL Express eine Warentarifliste (inkl. elfstelliger Warentarifnummer) sowie eventuelle für die Abfertigung notwendige Genehmigungen oder gültige verbindliche Auskünfte (z. B. verbindliche Zolltarifauskunft). Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unrichtige oder fehlende Angaben und Unterlagen für die Zollanmeldung zu einer abweichenden Festsetzung bzw. Nacherhebung von Einfuhrabgaben führen können, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Der Auftraggeber versichert daher, alle Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung gestellt zu haben.
Die bevollmächtigte direkte Vertretung nach Art. 19 Zollkodex der Union umfasst auch die Beantragung für Nacherhebungen, Erstattungen oder Erlass im Fall zu ändernder Zollanmeldungen oder die Ungültigkeitserklärung der Zollanmeldung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Handeln von DHL Express oder deren Zolldienstleister und Unterbevollmächtigte als seinem direkten Vertreter unmittelbar Rechtswirkung gegen ihn begründet.