Seit 01. Januar 2017 gibt es den Status des Registrierten Ausführers, zu beantragen und zu verwalten über das System REX. Diesen gibt es zunächst im Allgemeinen Präferenzsystem APS, wobei die teilnehmenden Staaten sukzessive umgestellt werden, und im Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, sobald dieses anwendbar ist.
Die Erklärung zum Ursprung durch einen Registrierten Ausführer ersetzt den förmlichen Präferenznachweis bzw. die bisherige Ursprungserklärung auf der Rechnung. Dabei werden ein vorgeschriebener Wortlaut sowie die REX-Nummer auf der Rechnung angebracht. In der Zollanmeldung wird eine Erklärung zum Ursprung mit gesonderter Unterlagencodierung und der REX-Nummer angemeldet.
Sofern Ihre Lieferanten bereits Registrierte Ausführer sind, weisen Sie sie bitte darauf hin, immer die vollständige REX-Nummer anzugeben. Entgegen anfangs anderslauternder Informationen werden förmliche Präferenznachweise (Form A) für Sendungen bis 6.000 EUR aus Ländern, die bereits mit der Registrierung begonnen haben, nicht mehr akzeptiert (Fachmeldung zoll.de). Betroffen sind hiervon u.a. Indien und Pakistan, eine Liste aller Länder finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.zoll.de unter dem Suchbegriff "REX".