LÄNDERINFORMATIONEN 

Hier finden Sie zollrelevante Informationen zu einer Auswahl an bestimmten Ländern und Regionen.

Gegen bestimmte Länder und Personen gibt es handelspolitische Maßnahmen in Form von Embargos. Bitte informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Behörden. Eine Übersicht über die bestehenden Embargos finden Sie auf den Seiten des Zolls oder des BAFA. Auch DHL Express ist rechtlich daran gebunden für seine Beförderungsleistung eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Export in ein Land mit einem Embargo immer und unabhängig vom Warenwert ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen müssen.

Seit 01. Januar 2017 gibt es den Status des Registrierten Ausführers, zu beantragen und zu verwalten über das System REX. Diesen gibt es zunächst im Allgemeinen Präferenzsystem APS, wobei die teilnehmenden Staaten sukzessive umgestellt werden, und im Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, sobald dieses anwendbar ist.

Die Erklärung zum Ursprung durch einen Registrierten Ausführer ersetzt den förmlichen Präferenznachweis bzw. die bisherige Ursprungserklärung auf der Rechnung. Dabei werden ein vorgeschriebener Wortlaut sowie die REX-Nummer auf der Rechnung angebracht. In der Zollanmeldung wird eine Erklärung zum Ursprung mit gesonderter Unterlagencodierung und der REX-Nummer angemeldet.

Sofern Ihre Lieferanten bereits Registrierte Ausführer sind, weisen Sie sie bitte darauf hin, immer die vollständige REX-Nummer anzugeben. Entgegen anfangs anderslauternder Informationen werden förmliche Präferenznachweise (Form A) für Sendungen bis 6.000 EUR aus Ländern, die bereits mit der Registrierung begonnen haben, nicht mehr akzeptiert (Fachmeldung zoll.de). Betroffen sind hiervon u.a. Indien und Pakistan, eine Liste aller Länder finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.zoll.de unter dem Suchbegriff "REX".

Die ägyptischen Zollbehörden werden zum 01. Januar 2023 eine Vorregistrierungsanwendung namens ACI - Advanced Cargo Information - für Luftfrachtsendungen implementieren.
Detaillierte Informationen können Sie auf der offiziellen Webseite der Nafeza finden.  

Wichtiger Hinweis: Express-Sendungen sind vom ACI-Voranmeldeprozess ausgenommen, wenn diese ein Gewicht von max. 50 kg und einen Wert von 2.000 USD nicht überschreiten.

Der bestehende De-Minimis-Wertschwellenwert von AOA 1.500.000 für alle Importsendungen aus dem Rest der Welt nach Angola ist seit dem 01. Juni 2024 aufgehoben.

  • Ein pauschaler Satz von 16 % für Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer (VAT) sowie eine feste DHL-Verwaltungsgebühr* von AOA 5.000 werden auf Importsendungen mit einem Warenwert von bis zu AOA 1.500.000 angewendet (die zuvor von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer befreit waren).
  • Eine formelle Zollanmeldung wird für Importsendungen aus dem Rest der Welt nach Angola mit einem Warenwert von bis zu AOA 1.500.000 erforderlich (die zuvor unter einer „Manifest Clearance“ abgewickelt wurden).
  • Diese regulatorische Änderung betrifft ALLE Arten von Importsendungen nach Angola, einschließlich Business-to-Consumer (B2C), Business-to-Business (B2B) und Consumer-to-Consumer (C2C).
  • Die feste DHL-Express-Verwaltungsgebühr* von AOA 5.000 deckt die Kosten für die Benachrichtigung der Kunden, das Erheben und die Zahlung der 16 % Steuer an den Zoll sowie die monatliche Abstimmung der Abfertigungsregelung für geringwertige Waren.

*Hinweis: Die DHL-Express-Verwaltungsgebühr gilt nicht für Sendungen, die mit dem DHL Duty Tax Paid (DTP) Abrechnungsservice verschickt werden.

Zum 01. August 2024 hat die brasilianische Regierung regulatorische Änderungen am vereinfachten Verfahren für Low-Value-Sendungen (bis 3.000 USD) Rahmen des freiwilligen Programms "Programa Remessa Conforme" (PRC) umgesetzt. Betroffen sind sowohl B2B- als auch B2C-Sendungen an Endkunden.

Berechnung von Zöllen und Steuern

Änderung der Berechnungsgrundlage für die Importzoll- und Steuerbemessung vom Warenwert (FOB) hin zum Kaufwert der Waren (CIF). Dieser umfasst den Warenwert sowie alle mit dem Versand verbundenen Kosten, wie z. B. die Transportversicherung.

Zollsätze

Für B2C-Sendungen gelten im Rahmen des PRC neue Importzollsätze für geringwertige Sendungen mit einem Warenwert bis 50,00 USD Warenwert. Für diese fallen ab dem 01. August 2024 20 % Zölle an. Der Steuersatz von 17 % bleibt unverändert.

Übersicht - Zölle und Steuern

Gültigkeit Vor dem 01.08.2024  Seit dem 01.08.2024

Unternehmen mit PRC-Registrierung 

B2C-Sendungen
Bis 50,00 USD Warenwert: 0 % Zoll, 17 % Steuer
Ab 50,01 USD bis 3.000 USD Warenwert: 60 % Zoll, 17 % Steuer 
B2C-Sendungen
Bis 50,00 USD Warenwert: 20 % Zoll, 17 % Steuer
Ab 50,01 USD bis 3.000 USD Warenwert: 60 % Zoll, 17 % Steuer
Unternehmen ohne PRC-Registrierung  Alle Sendungen
Bis 3.000 USD Warenwert: 60 % Zölle, 17 % Steuern
Alle Sendungen
Bis 3.000 USD Warenwert: 60 % Zölle, 17 % Steuern

 Programma Remessa Conforme

Ausnahme für den Versand von Medikamenten

Bei Importen von Medikamenten im Wert von bis zu 10.000 USD (CIF) durch Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch unterliegen weiterhin einem Zollsatz von 0 %.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Medida Provisoria N. 1,236

Explanation of New Rules

Weitere Details

Lithium-Ionen-Akkus unterliegen ab 2024 der CCC-Zertifizierung
Lithium-Ionen-Zellen und Akku-Packs unterliegen ab dem 01. August 2024 der CCC-Zertifizierungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt  dürfen diese nur noch mit gültiger CCC-Zertifizierung in Verkehr gebracht oder importiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GTAI.

Benötigte Daten für die Zollabfertigung
Seit 2021 werden erweiterte Daten für die Zollabfertigung in China benötigt.

Alle Details haben wir für Sie in einer Übersicht zu den regulatorischen Änderungen zusammengefasst.

Die Änderungen im Überblick:

Thema Zusammenfassung
Änderungen der Kategorie C
  • Chinesische Zollbehörden übernehmen die bestehenden Regelungen der Kategorie D (formelle Verzollung) auch für die Kategorie C (informelle Verzollung), d.h. für den Export und Import werden zusätzliche Datenelemente benötigt. 
Zusatz-informationen (für B2B)
  • Zusatzinformationen für Kategorie C (informelle Verzollung) werden für Exporte und Importe nach China erforderlich:
  • USCI Code (Einheitliche Sozialkreditkennung Chinas) - nur für B2B
  • Wareninformationen zu jeder Auftragsposition (z. B. Marke, Modell / Typ, VWZ, Material etc.) - bis zu 12 zusätzliche Informationen, abhängig vom HS-Code
DHL Express China Selbst-erklärungs-plattform
  • Chinesische Versender (Exporte in den Rest der Welt) und chinesische Empfänger (Importe nach China) wird dringend empfohlen, sich auf der DHL Express China Selbsterklärungsplattform zu registrieren, um notwendige Zusatzinformationen in chinesischer Sprache bereitzustellen, wenn von DHL Express zur Verzollung benötigt 
Gebühren und Steuern
  • Es gibt keine Änderungen der chinesischen Import/Export Gebühren und Steuern in den 4 Kategorien der chinesischen Verzollung (A, B, C, D).

Zur Vermeidung von Verzögerungen während der Zollabfertigung beim Import nach Eswatini/Swasiland (SZ) vermeiden Sie bitte beim Versand die Verwendung einer "Proformarechnung". Die Verwendung von "Proformarechnungen" ist seitens der Zollbehörden nicht gestattet.

Seit 01. Juli 2021 entfällt im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets die Freigrenze für Waren bis 22,- EUR. Rechtlich gilt seit diesem Zeitpunkt, dass für alle Waren die in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr der EU abgefertigt werden sollen, eine förmliche Zollanmeldung abgegeben werden muss. 

Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets lässt die EU-Kommission eine vereinfachte Zollanmeldung mit einem reduziertem Datenkranz (SRDS = Super Reduced Data Set) zu. Im Zuge dessen wurde die vereinfachte Zollanmeldung auf einen Sachwert bis 150,- EUR erhöht und die Fachanwendung ATLAS IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) von den deutschen Zollbehörden entwickelt.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE ABFERTIGUNG IHRER SENDUNGEN DURCH DHL EXPRESS?

Alle Sendungen unter einem Sachwert <= 150 EUR werden zukünftig mit dem reduzierten Datensatz abgefertigt, wenn dies unter Berücksichtigung der Ausnahmen (z. B. Verbote und Beschränkungen, verbrauchssteuerpflichtige Waren, usw.) zulässig ist. 

Die nachfolgenden Verfahren sind für eine Abfertigung in ATLAS IMPOST mit reduzierten Datensatz nicht anwendbar:

  • Abgabenfreie Wiedereinfuhr von Rückwaren
  • Abgabenfreie Einfuhr von Mustersendungen
  • Andere Sonderverfahren/-vereinbarungen wie kundeneigene Frachtkostenlisten, DV1-Hinzurechnungen (z. B. Werkzeugkosten, Versicherungskosten, usw.), Verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA/BTI)

Mit der Umstellung auf ATLAS IMPOST erhalten Sie zukünftig einen individuellen Steuerbescheid. 

Alle wichtigen Informationen haben wir auf einen Blick für Sie zusammengefasst.

Änderungen der EU-Zollbestimmungen 2021

Ab dem 01. August 2021 ist die Angabe der indonesischen Steueridentifikationsnummer (in Indonesien bekannt als NPWP - Nomor Pokok Wajib Pajak) oder Telefonnummer für alle Sendungen aus und nach Indonesien obligatorisch. 

Die Anforderungen an die Angabe der Identifikationsnummer wird für Unternehmen und Privatpersonen unterschiedlich gehandhabt: 

UNTERNEHMEN

Unternehmen müssen beim Export sowie Import die indonesische Steueridentifikationsnummer (NPWP) oder Telefonnummer angeben.

PRIVATPERSONEN

Privatpersonen sollten bei der Einfuhr/Ausfuhr als priorisierte Lösung ebenfalls die indonesische Steueridentifikationsnummer (NPWP) oder Telefonnummer oder eine der nachstehend aufgeführten Alternativen angeben:

  • Indonesische ID-Nummer (NIK - Nomor Induk Kependudukan) - für indonesische Staatsangehörige
  • Indonesischer Führerschein - für indonesische Staatsangehörige oder Ausländer
  • Passnummer (nur für Ausländer)

Embargo: VERORDNUNG (EG) Nr. 1210/2003 DES RATES vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden sollten Sendungen, deren Empfänger auf der o.g. Verordnung genannt sind,

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen (Denied Parties). Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Bitte informieren Sie sich vor Versand in dieses Land ausführlich über die aktuell geltenden Anforderungen und Bestimmungen, speziell im Hinblick auf die politische Lage sowie auf exportkontrollrechtliche Vorschriften. Entsprechende Informationen finden sie unter BAFA - Ausfuhrkontrolle bzw. auf www.zoll.de. Für Rückfragen wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

Bitte beachten Sie: Ggf. sind nicht alle DHL Express Produkte als Versandoption in dieses Land möglich. Ob ein Versand möglich ist, sehen Sie während der Eingabe der Empfängeradresse in Ihrem Versandsystem. Wichtig: Bitte übergeben Sie uns Sendungen in dieses Land ausschließlich mit einer Ausfuhr-MRN/einem Ausfuhrbegleitdokument sowie den ggf. notwendigen sonstigen Begleitpapieren (z. B. einer Ausfuhrgenehmigung).

Eircode PLZ System in Irland

Ab 02. Juli 2023 ist die Angabe der Postleitzahl (Eircode) für Sendungen in die Republik Irland für alle DHL Express Versandlösungen obligatorisch. Versender sollten sicherstellen, dass alle Verkaufspunkte und Auftragsverwaltungssysteme eine genaue Postleitzahl für die Republik Irland erfassen.

WAS IST DER "EIRCODE"?

Bei dem Eircode handelt es sich um ein zuverlässiges und modernes Postleitzahlensystem, bestehend aus einem 7-stelligen Code, der aus Buchstaben und Zahlen besteht. Im Gegensatz zu anderen Postleitzahlensystemen identifiziert dieser Code die Postanschrift einer bestimmten Immobilie und nicht eine Gruppe von Adressen innerhalb eines Gebiets.

Zum Postcode-Finder: https://www.eircode.ie/

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes, von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden.

Embargo: Verordnung (EU) Nr. 692/2014

Dokumentensendungen müssen eindeutig deklariert sein, sodass Art und Zweck des Dokumentes klar erkennbar sind.

Es ist verboten, bestimmte Güter und Technologien, die zur Verwendung in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und für die Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen geeignet sind, an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol oder zur dortigen Verwendung zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes, von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden.

Embargo: Verordnung (EU) 2016/44 vom 18. Januar 2016 (vormals Verordnung (EU) Nr. 204/2011 vom 2. März 2011), Verordnung (EG) Nr. 3275/93 vom 29. November 1993, nationales Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Die elektronische Zollanmeldung muss die Angabe enthalten, ob die Waren unter die Gemeinsame Militärgüterliste (Liste der Rüstungsgüter, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) oder unter die Regularien der Verordnung (EU) 2016/44 fallen.

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Libyen ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL rechtlich mögliche Erleichterungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Bitte informieren Sie sich vor Versand in dieses Land ausführlich über die aktuell geltenden Anforderungen und Bestimmungen, speziell im Hinblick auf die politische Lage sowie auf exportkontrollrechtliche Vorschriften. Entsprechende Informationen finden sie unter BAFA - Ausfuhrkontrolle bzw. auf www.zoll.de. Für Rückfragen wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK.

Bitte beachten Sie: Ggf. sind nicht alle DHL Express Produkte als Versandoption in dieses Land möglich. Ob ein Versand möglich ist, sehen Sie während der Eingabe der Empfängeradresse in Ihrem Versandsystem. Wichtig: Bitte übergeben Sie uns Sendungen in dieses Land ausschließlich mit einer Ausfuhr-MRN/einem Ausfuhrbegleitdokument sowie den ggf. notwendigen sonstigen Begleitpapieren (z. B. einer Ausfuhrgenehmigung).

Da Norwegen kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, sind alle Warensendungen mit entsprechenden Warenbegleitdokumenten zu versenden. Beim Versand von Blanko-Formularen und technischen Zeichnungen ist ab einer Stückzahl von 16 der Versand nicht mehr als Produkt DOX (Dokumentenversand) möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen nach Norwegen auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: DK007900
Danish Customs (Told Koege)
Carlsensvej 8
DK-4600 Koege

Ab dem 10. Juni 2024 hat das Zollamt der Philippinen die Zollverwaltungsverordnung 02-2024 umgesetzt. Danach unterliegen alle de-minimis-Sendungen mit einem zollpflichtigen Wert von PHP 10.000 und darunter zusätzlichen regulatorischen Gebühren in Höhe von insgesamt PHP 430 pro Frachtbrief.

Diese neuen regulatorischen Gebühren wurden von den philippinischen Behörden eingeführt, um die heimische Industrie vor Importen mit geringem Wert zu schützen.

Was bedeutet das für Sendungen auf die Philippinen?

Versender
Geringwertigen de-minimis-Sendungen (mit einem zollpflichtigen Wert von PHP 10.000 und darunter) unterliegen bei der Einfuhr in die Philippinen regulatorischen Gebühren von PHP 430 pro Frachtbrief.

Empfänger
Die wichtigsten Auswirkungen für Empfänger in den Philippinen von Sendungen aus dem Rest der Welt sind, dass ab dem 10. Juni 2024 auf alle Importe mit einem zollpflichtigen Wert von bis zu PHP 10.000 regulatorische Gebühren von PHP 430 pro Frachtbrief anfallen.

  • Wenn der Versender die Option gewählt hat, die Einfuhrzölle, die Mehrwertsteuer und andere zollbezogene Gebühren zu zahlen: Dann ist keine weitere Zahlung vom Empfänger erforderlich.
  • Wenn der Versender diese Option NICHT gewählt hat, stellt DHL Express dem Empfänger diese Gebühren in Rechnung. Sie können über einen Link online vorab oder alternativ bei der Lieferung der Sendung gezahlt werden.

Aufgrund der Lage in der Ukraine und der Sperrung des Luftraums haben wir die Annahme von DHL Express Sendungen nach Russland vorübergehend ausgesetzt.

Änderung Zollanforderungen für Versand nach Saudi Arabien

Die saudi-arabische Zollbehörde hat mit Wirkung zum 13. September 2015 die Bedingungen für den Warenimport verändert. Konkret bedeutet das, dass der Warenimporteur (Importer of Record) dem Zoll zur Legitimation bestimmte Dokumente vorlegen muss, sofern der Warenwert einen gewissen Betrag übersteigt.

Damit Ihre Express-Sendungen auch weiterhin reibungslos und ohne Zeitverzug den Empfänger erreichen, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Alle Warensendungen an Privatpersonen deren Wert 1.000 USD übersteigt, erfordern für die Zollfreigabe entweder die Vorlage eines gültigen saudi-arabischen Ausweises oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Iqama).
  • Alle Warensendungen an Firmen deren Wert 300 USD übersteigt, erfordern die Vorlage der Kopie eines gültigen und aktiven Handelsregisterauszugs (Commercial Registration/Trade License).

Sie können die reibungslose Verzollung Ihrer Waren-Sendungen unterstützen, indem Sie die Handelsregister- oder Ausweisnummer des Empfängers auf dem Frachtbrief und der Rechnung vermerken. Damit können Verzögerungen und die mögliche Rücksendung an den Absender vermieden werden.

Zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWR), zu der auch Deutschland gehört, und der Schweiz besteht seit vielen Jahren ein Abkommen, das unter bestimmten Voraussetzungen für einige Waren einen zollfreien Import in die Schweiz ermöglicht.

Profitieren auch Sie von den Vergünstigungen. Alle Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Druckerzeugnisse, wie Zeitungen, Bücher oder Broschüren, mit einem Gewicht von mehr als einem Kilogramm müssen als zollpflichtige Warensendungen verschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen in die Schweiz auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: DE004055
Zollamt Weil am Rhein-Autobahn
Lustgartenstr.1
79576 Weil am Rhein

Regulatorische Änderungen in Singapur ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 verlangt die Finanzbehörde von Singapur  (Englisch auch IRAS - Inland Revenue Authority of Singapore) von E-Commerce Händlern (bezeichnet als ausländischer Anbieter), die an private Verbraucher in Singapur verkaufen und liefern, Folgendes:

  1. Beantragung einer Umsatzsteuernummer in Singapur für ausländische Anbieter.
  2. Erhebung der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige geringwertige Waren (bis zu SGD 400) am Ort des Erwerbs.
  3. Regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuererklärung und Bezahlung bei der Finanzbehörde von Singapur

Alle Informationen, wann die regulatorischen Änderungen für Sie als E-Commerce Händler gelten und was dies für Sie bedeutet finden Sie in den FAQs:

Embargo: Verordnung (EG) Nr. 147/2003 vom 27. Januar 2003, nationales Außenwirtschaftsrecht

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Die elektronische Zollanmeldung muss die Angabe enthalten, ob die Waren unter die Gemeinsame Militärgüterliste (Liste der Rüstungsgüter, Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste) fallen.

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Somalia ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL rechtlich mögliche Erleichterungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Embargo: Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012, Verordnung (EU) Nr. 509/2012 vom 15. Juni 2012, Änderungsverordnung (EU) Nr. 1332/2013 vom 13. Dezember 2013

Zur Sicherstellung der erforderlichen Kontrollen durch die Behörden müssen alle Sendungen, unabhängig ihres Warenwertes und Verwendungszweckes:

  • von einem Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Ausfuhrverfahren und
  • von einer Haftungsfreistellung (Indemnity Letter) begleitet werden, sowie
  • als Warensendung (DHL Express Service WPX) klassifiziert sein

Der Versand von Dokumentensendungen als "DOX" nach Syrien ist nicht erlaubt, diese müssen ebenfalls als Warensendung (WPX) versendet werden. Zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften kann DHL die rechtlich möglichen Erleichterungen für Privatsendungen nicht zulassen.

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen. Insbesondere beim Export in betroffene Länder sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

Eine Übersicht aller Embargos finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Ab dem 01. Juli 2022 verlangen die taiwanesischen Zollbehörden eine Vorregistrierung und eine Authentifizierung vor der Abfertigung für Einfuhrsendungen an Privatkunden-Empfänger (B2C) in Taiwan.

  • Die Änderung ist verpflichtend für alle Warensendungen an Business-to-Consumer (B2C) und Consumer-to-Consumer (C2C) nach Taiwan.
  • Ausgenommen davon sind Dokumentensendungen.
  • Alle Privatpersonen (Empfänger/Importeure), die Sendungen in Taiwan erhalten, müssen die "EZWAY-Zollanwendung" herunterladen und sich einmalig mit ihrer Mobiltelefonnummern registrieren.
  • Wenn Waren bestellt werden und ein DHL Express Versandlabel nach Taiwan erstellt wird, wird der Privatkunde in Taiwan von DHL Express (per SMS/E-Mail) und von der "EZWAY-Zollanwendung" benachrichtigt, sodass er seine Sendung anhand seiner eindeutigen DHL Express Sendungsnummer (über die EZWAY-Anwendung) vorab authentifizieren kann.
  • Dieser Vorgang wird "Real Name Authentication (RNA)" genannt und muss für jede Importsendung durchgeführt werden, um eine reibungslose Zollabfertigung der Waren zu gewährleisten

Eine englischsprachige Zusammenfassung inkl. QR-Code für den Download der EZWAY-App haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Seit 5. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 unterliegen Waren, die nach Thailand versendet werden und einem Wert unter THB 1.500 haben, bei der Einfuhr einer Mehrwertsteuer (VAT) von 7 %.

Die thailändische Regierung hat diese Änderungen eingeführt, um die Fairness bei der Erhebung der Mehrwertsteuer (VAT) zu verbessern. Bisher mussten ausländische Verkäufer keine Mehrwertsteuer auf Waren mit einem Wert von bis zu THB 1.500 zahlen. Im Gegensatz dazu wurde bei inländischen Transaktionen mit lokalen Lieferanten stets Mehrwertsteuer erhoben. Diese Maßnahme soll die Wettbewerbsbedingungen angleichen und den heimischen Unternehmen helfen, die durch das schnelle Wachstum des E-Commerce beeinträchtigt wurden.

Was bedeutet das für Sendungen nach Thailand?
Versender
Sendungen nach Thailand unterliegen seit dem 5. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer Mehrwertsteuer von 7 %.

Empfänger
Importierte Waren mit einem Wert von bis zu THB 1.500, die in Thailand entweder von ausländischen Lieferanten für geschäftliche Zwecke (Business-to-Business/B2B) oder für den persönlichen Verbrauch (Business-to-Consumer/B2C) gekauft werden, unterliegen vom 5. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer Mehrwertsteuer (VAT) von 7 %.

Zum 21. August 2024 hat das türkische Finanzministerium Änderungen an der Zollfreigrenze für Business-to-Consumer (B2C) Sendungen sowie in den Zollsätzen für Sendungen in die Türkei vorgenommen.

Zollfreigrenze
Die Zollfreigrenze für B2C-Sendungen wurde von 150 EUR auf 30 EUR reduziert.

Zollsatz
Der Zollsatz für Sendungen in die Türkei ändert sich wie folgt:

  • Aus EU-Mitgliedsstaaten: Der Zollsatz wird von 20 % auf 30 % erhöht.
  • Aus dem Rest der Welt: Der Zollsatz wird von 30 % auf 60 % erhöht.

 

Überblick - Zollsätze für Sendungen in die Türkei

B2C Sendungen
Sendungswert Sendungen aus der EU Sendungen aus dem Rest der Welt
0-30 EUR 30 % 60 %
Über 30 EUR Abhängig vom HS-Code Abhängig vom HS-Code

 

Für B2C-Sendungen mit einem Wert über 30 EUR ist für die Zollabfertigung eine formelle Bestätigung des Importeurs erforderlich. Dabei können Zollabfertigungsgebühren anfallen.

B2B Sendungen
Sendungswert Sendungen aus der EU Sendungen aus dem Rest der Welt
0-22 EUR 30 % 60 %
Über 22 EUR Abhängig vom HS-Code Abhängig vom HS-Code

 

Weitere Informationen und Listen zu den Mehrwertsteuersätzen (KDV) in der Türkei finden Sie auf der Website der türkischen Finanzbehörde (GİB) (Link:

Worauf Versender achten sollten

  • Geben Sie genaue und vollständige Angaben zu den Waren, einschließlich des tatsächlichen Warenwertes, an.
  • Übermitteln Sie vollständige und genaue Daten der Handels- bzw. Proforma-Rechnung elektronisch an DHL Express.
  • Geben Sie bei der Erstellung der Sendung für B2C-Sendungen die Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des türkischen Empfängers an, falls es Rückfragen zur Zustellung gibt und DHL Express den Empfänger kontaktieren muss. Alternativ sollte mindestens die
  • Wenn auf Wunsch des Versenders DHL Express den Empfänger nicht kontaktieren soll (z. B. bei Nutzung des Services Duty Tax Paid), sollte der Versender DHL eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, die nicht mit dem Empfänger in Verbindung steht.
  • Informieren Sie Ihren Kunden über mögliche Zollgebühren. Die Zustellung der Sendung ist nur nach Zahlungseingang möglich.

 

Der Versand in die Ukraine ist unter Einhaltung der Sanktionsbestimmungen für alle von der Regierung kontrollierten Gebiete wieder möglich. Details zu derzeit möglichen PLZ-Gebieten geben die DHL Express Versandsysteme bei der Buchung einer DHL Express Sendung.

Gebühr für zollpflichtige Sendungen mit geringem Wert

Die US-Zollbehörden (Customs and Border Protection, CBP) haben eine Gebühr für den Import von zollpflichtigen Sendungen mit geringem Wert in die USA eingeführt. Seit dem 17. Januar 2023 wird für zollpflichtige Sendungen mit einem Wert zwischen 800 USD und 2.500 USD eine Abfertigungsgebühr in Höhe von 1,19 USD in Rechnung gestellt. Diese wird zusätzlich zu den entstehenden Einfuhrabgaben und den DHL Services berechnet.

ABRECHNUNG ÜBER IHRE DHL EXPRESS RECHNUNG

Die Abfertigungsgebühr der US-Zollbehörde wird als "Verwaltungsgebühr" unter dem globalen Charge Code "XK" und dem IAS Code "REG" für alle zollpflichtigen Sendungen in die USA mit einem Wert von 800 USD bis 2.500 USD in Rechnung gestellt.

Abrechnungsbeispiel:

Die Gebühr gilt sowohl für Abrechnung als DTU (Duty Taxes Unpaid) als auch DTP (Duty Taxes Paid). Die Kosten werden dem Zahler der Zölle und Steuern in Rechnung gestellt.

Export von Datenträgern

Der Export von Datenträgern als nicht zollpflichtige Dokumentensendung ist nur dann zulässig, wenn die Daten auch als ausgedrucktes Dokument verschickt werden können. Bei Datenträgern ohne gespeicherte Daten, sowie Datenträgern mit kommerziellen Inhalten, wie z. B. Filmen oder Computerspielen, ist nur der zollpflichtige Versand als Warensendung möglich.

Laufzeitverzögerungen vermeiden - korrekte Adressdaten für USA-Sendungen

Korrekte Adressdaten, Warenwert-Angaben sowie Warenbeschreibungen für USA-Sendungen gehören zu den besten Vorkehrungen, um eine reibungslose Bearbeitung durch die US-Zollbehörden und somit eine pünktliche Zustellung Ihrer Express-Sendungen in den USA sicherzustellen. Alle Details finden Sie hier.

Das Vereinigte Königreiche (UK) hat zum 01. Januar 2021 die EU verlassen.

Trotz des Handelsabkommens, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) verständigt haben, müssen bei allen Warensendungen nach und aus UK seit dem 01.01.2021 die üblichen Zollbegleitdokumente beigefügt werden. Das Abkommen regelt u.a. die Erhebung von Zöllen zwischen UK und der EU auf bestimmte Warengruppen sowie gegenseitige Präferenzgewährungen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Sendungen nach/aus Großbritannien bitte die entsprechenden Begleitdokumente beilegen, damit wir diese reibungslos und verzögerungsfrei zustellen können.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen ausschließlich für Warensendungen gelten. Dokumentensendungen sind von den Änderungen nicht betroffen, da sie auch weiterhin zollfrei versendet werden können.

Detailinformationen

In einem Brexit-Special haben wir für Sie alle relevanten Informationen zusammengefasst:

Bitte beachten Sie, dass bei Economy Select (DDI) Sendungen nach Großbritannien (UK) auf den Ausfuhrbegleitdokumenten unbedingt die korrekte Ausgangszollstelle angegeben werden muss:

Nummer der Ausgangszollstelle: FR620001
Calais port
tunnel bureau
Eurotunnel ZAC2
Boulevard de l´Euro
62100 Calais

Aufgrund der Lage in der Ukraine und der Sperrung des Luftraums haben wir die Annahme von DHL Express Sendungen nach Weißrussland (Belarus) vorübergehend ausgesetzt.

Diese Hinweise stellen wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der uns derzeit zur Verfügung stehenden Informationen wie z. B. Sekundärquellen im Internet, der deutschen Handelskammern, der deutschen Zollverwaltung usw., aber auch Erfahrungswerten unserer Spezialisten weltweit, zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass diese nur unverbindlich erteilt werden können und insbesondere jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ausgeschlossen ist. DHL Express Germany GmbH bietet keine Beratung im Bereich Zoll, Steuern oder Exportkontrolle an.