Wenn Ihre internationale Sendung alle notwendigen Unterlagen (z.B. richtig ausgefüllte Zollinhaltserklärung, Angaben zum Inhalt der Sendung, Warenwert) beinhaltet, wird Ihre Sendung beim Import nach Deutschland durch die Deutsche Post beim Zoll angemeldet und kann in der Regel anschließend an die angegebene Empfängeradresse zugestellt werden.
Wenn Ihrer internationalen Sendung nicht alle notwendigen Unterlagen (z.B. Zollinhaltserklärung ist unzureichend, fehlerhaft ausgefüllt oder nicht lesbar) zur Verzollung beilagen, kann diese Sendung von uns (Deutsche Post DHL Group) als gesetzlicher Vertreter für den Empfängerkunden nicht beim Zoll angemeldet werden.
Somit verzögert sich der Zollabfertigungsprozess und die Sendung muss gegebenenfalls an den Absender zurückgesandt werden (wenn keine Möglichkeit besteht die notwendigen Daten nachzuerfassen) oder wird an das der Empfängeradresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir Sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente nachzureichen.
Generell muss der Absender sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt beigefügt sind.
Unsere Tipps, damit Ihre Post-Sendungen aus einem Nicht-EU-Land problemlos nach Deutschland eingeführt und zugestellt werden, können Sie hier nachlesen.
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